Die vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung bringt deutsche Verbraucher nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg jedes Jahr um Milliarden von Euro. Man sollte sich diesen Schritt daher immer gründlich überlegen.
Nach einer Studie sind durch die vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen allein in den Jahren 2001 bis 2010 etwa 160 Milliarden Euro auf Seiten der Verbraucher verloren gegangen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat dies kürzlich bekannt gegeben, nachdem Forscher der Universität Bamberg zu diesem Zweck unzählige Versicherungsunterlagen aus dem betreffenden Zeitraum untersucht und mit anderen Anlageformen verglichen hatten.
Die meisten Versicherungen oder auch Bausparverträge werden in einer verschlechterten finanziellen Lage gekündigt, sei es um die monatliche Belastung durch den Wegfall der Prämien zu senken oder durch die Auszahlung der Spareinlage kurzfristig an Kapital zu kommen. Nicht selten geschieht dies auch, weil eine Police zu unüberlegt abgeschlossen wurde und sich die Versicherung im Nachhinein als ungünstig für den betreffenden Verbraucher herausstellt.
Um eine solche Situation zu vermeiden, ist es daher wichtig, sich im Vorfeld genaueste Gedanken darüber zu machen, welche Versicherung man wirklich benötigt, wie hoch die Deckungssumme ausfallen sollte und wie die Zahlungsbedingungen festgelegt werden können, damit die monatliche finanzielle Belastung die eigentlich zur Verfügung stehenden Mittel auch auf lange Sicht nicht übersteigt. Eine umfassende Beratung nicht nur von den Versicherern, sondern auch von einem unabhängigen Finanzberater ist hier unerlässlich.
Generell muss die Kündigung schriftlich und fristgerecht zum Ende der laufenden Versicherungsperiode erfolgen. Dass man dann jedoch das angesparte Kapital in Gänze ausbezahlt bekommt, ist selbstredend nicht der Fall. Eventuell ausstehende Raten und Abschlusskosten werden ebenso abgezogen wie noch anfallende Prämien. Außerdem muss der Ertrag versteuert werden, wenn die Vertragslaufzeit noch unter 12 Jahren liegt oder der Versicherte jünger als 60 Jahre (ab 2012 62) ist. Griff die Abgeltungssteuer früher nur bei der Kündigung, muss sie nun auch beim Verkauf der Lebensversicherung vom Versicherten getragen werden.
Bei Verträgen, die erst vor wenigen Jahren abgeschlossen wurden, bleibt da mitunter nur eine spärliche Restsumme zur tatsächlichen Auszahlung übrig, weswegen man sich hier überlegen muss, ob die vorzeitige Kündigung überhaupt Sinn macht. Alternativ könnte man eine Stundung der Beiträge beantragen, um für einen bestimmten Zeitraum die finanzielle Belastung zu verringern, ähnlich sieht es mit einer Beitragsfreistellung aus. Auch kann die Versicherungssumme verringert oder eine Regelung getroffen werden, nachdem die Beiträge aus bereits vorhandenen Überschüssen gezahlt werden, was jedoch nur möglich ist, wenn der Vertrag schon eine lange Zeit läuft.
Schließlich bleiben der Verkauf am Zweitmarkt oder die Beleihung der Lebensversicherung eine Alternative. Kommt jedoch keine dieser Möglichkeiten in Frage, muss man den Kapitalverlust bei vorzeitiger Kündigung wohl oder übel in Kauf nehmen und sich beim nächsten Mal genau beraten lassen, bevor man eine neue Versicherung abschließt.