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Unterhalt für Eltern: Wann Kinder zahlen müssen

Autor: Rainer
abgelegt in: Neuigkeiten

Kinder müssen ebenso Unterhalt für ihre Eltern zahlen wie umgekehrt. Gerade wenn Menschen ständiger Pflege bedürfen und die Kosten hierfür nicht mit der eigenen Rente oder Pflegeversicherung abdecken können, sind ihre Kinder in der Pflicht.

Unterhalt für Eltern ©Flickr/Bosdos

Der Unterhalt für die Eltern muss auch dann gezahlt werden, wenn kein regelmäßiger Kontakt besteht oder das familiäre Verhältnis sehr angespannt ist. Nur im Ausnahmefall, beispielsweise wenn die Kinder von ihren Eltern grob vernachlässigt oder misshandelt worden sind oder selbst im Notfall keinen Unterhalt von ihnen bekommen haben, kann die Pflichtleistung Elternunterhalt erlöschen. Meist übernehmen zunächst die Sozialämter die Kosten für Pflegebedürftige, doch da die Zahlen der älteren Menschen und damit die Kosten steigen, holen sich die Ämter das Geld immer häufiger von deren Angehörigen zurück.

Kinder müssen Unterhalt für ihre Eltern zahlen

Laut BGB sind Verwandte ersten Grades stets zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, Ausnahmen gibt es wie oben beschrieben nur in Härtefällen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss jedoch die eigene Lebensabsicherung und Altersvorsorge der Kinder zumindest teilweise berücksichtigt werden. Dass heißt, dass nicht das gesamte Vermögen zur Deckung der die Pflegekosten für die Eltern herangezogen wird. Im Zweifelsfall ist stets eine Beratung in den Verbraucherzentralen hilfreich.

Wie viel Vermögen muss für den Unterhalt aufgewendet werden?

Zum Gesamtvermögen zählen neben Bargeld und Sparkonten auch Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Aktien etc. Wie viel von diesem Kapital an Unterhalt abgetreten werden muss, hängt von der Höhe des Eigenbedarfs eines Haushalts ab, der meist nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle ermittelt wird. Mit dieser werden allgemein Unterhaltsansprüche berechnet.

In einem weiteren Urteil legte der BGH fest, dass ein sogenanntes Schonvermögen unter 30.000 Euro keine Kostenersatzpflicht nach sich zieht. Außerdem dürfen Kinder zur Deckung von Miete, Nebenkosten etc. einen Mindestsatz behalten. Zusätzliche finanzielle Belastungen wie die Finanzierung eines Studiums werden auch berücksichtigt. Was dann in Differenz zur Unterhaltsforderung übrig bleibt, wird meist nur zu 50% von den Sozialämtern eingefordert, nur sehr selten wird das gesamte Restvermögen zur Kostendeckung herangezogen.


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