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Die Welt der Finanzen
 


Geld © flickr / tunguska

Die Pfändungsfreigrenzen, welche der Gesetzgeber vorsieht, sind dazu gedacht, einem Schuldner das Existenzminimum zu sichern.

Diese Beiträge dürfen einem Schuldner nicht gepfändet werden, vorausgesetzt, er besitzt kein anderes Vermögen.
Diese Pfändungsfreigrenze nennt man auch Pfändungsfreibetrag. Alles, was ein Schuldner über diesen Freibetrag hinaus einnimmt, darf ihm dagegen in vollen Umfang gepfändet werden. Bestimmte Lohn-, Sozial- und Vorsorgeleistungen sind auch außerhalb dieses Freibetrages nicht pfändbar. Für diese Sonderfälle,und auch für die Möglichkeit, sich aus bestimmten Gründen einen höheren Pfändungsfreibetrag zuzusichern, sollte eine Rechtsberatung eingeholt werden.

Ein Schuldner, der keine Unterhaltsverpflichtungen hat, erhält einen Pfändungsfreibetrag von 985,15 € monatlich. Muss der Schuldner für eine Person Unterhalt leisten wird ihm zusätzlich ein Freibetrag über 370,76 € gewährt. Für jede weitere Person, gegenüber der er zum Unterhalt verpflichtet ist, erhält er noch einmal einen Pfändungsfreibetrag über 205,56 €.
Rechnet man das mal auf eine vierköpfige Familie um, verblieben einem Schuldner schon 1773,03 €.

Das ist mehr, als so mancher Familienvater für den Lebensunterhalt seiner gleichgroßen Familie verdient und deutlich mehr als einem HartzIV-Empfänger zur Sicherung seines Lebensunterhaltes zusteht. Denn der HartzIV-Satz für einen Alleinstehenden von 345 Euro monatlich liegt weit unter der Pfändungsfreigrenze.

Sicher ist es zu befürworten, dass ein Schuldner, auch wenn er seine Schulden abzahlt, seinen Lebensunterhalt aus seiner eigenen Tasche sichern kann. Dennoch ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum einem Schuldner im Vergleich zu einem Arbeitslosen ein höherer Lebensstandard gewährt wird.


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