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Schwarzarbeit in Deutschland boomt

Autor: Rainer
abgelegt in: Arbeitsmarkt

Laut einer Studie macht die Schwarzarbeit in Deutschland 14,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus. Im Jahr 2009 ist sie um fünf Milliarden Euro gewachsen.

Schwarzarbeit in Deutschland boomt ©Flickr/*Kicki*Der Wirtschaftsexperte Friedrich Schneider von der Universität Linz errechnete, dass durch den Anstieg um fünf Milliarden Euro knapp 352 Milliarden Euro im Jahr 2009 mit Schwarzarbeit erwirtschaftet wurde. Möglicherweise muss er die Zahl jedoch noch höher ansetzen: „Ich bin in meiner Prognose von einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 2,5 Prozent ausgegangen, was mittlerweile optimistisch erscheint“, so Schneider.

Schwarzarbeit bedeutet Steuerhinterziehung

Dem Staat entstehen durch Schwarzarbeit jährlich Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Den Grund für den Boom illegaler Beschäftigung im Jahr 2009 sieht der Experte in der Wirtschaftskrise: „Je stärker die Länder von der Wirtschaftskrise betroffen sind, desto stärker legt die Schwarzarbeit zu“, gibt Schneider zu Bedenken. Besonders Kurzarbeiter hätten mehr Zeit, und bräuchten aufgrund geringer Gehälter alternative Einnahmequellen.

Arbeitslosigkeit lässt Schattenwirtschaft wachsen

Am verbreitetsten ist Schwarzarbeit im Bauhaupt und -nebengewerbe. Der Linzer Ökonom geht davon aus, dass acht Millionen Beschäftigte in Vollzeit hätten arbeiten können, wenn die Aufträge nicht illegal erledigt würden. Für das Jahr 2010 prognostizieren die Experten eine weitere Steigerung der Schwarzarbeit mit bis zu neun Milliarden Euro Wirtschaftsleistung aufgrund einer weiterer Zunahme von Arbeitslosen.


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  1. buttgru schreibt:

    Was mich interessieren würde, wäre eine Aufschlüsselung, wie hoch der Anteil der “erweiterten Nachbarschaftshilfe” an der Schwarzarbeit ist und wie hoch der Anteil der Unternehmen z.B. im Bauhauptgewerbe.
    Ich bin mir nicht ganz schlüssig, ob man da unterscheiden darf oder soll.
    Aber was soll ein Mitarbeiter tun der, vielleicht als Hauptverdiener, auf Kurzarbeit gesetzt wird, wenn seine finanziellen Verpflichtungen sein gekürztes Einkommen übersteigen. Offiziell darf er während der Kurzarbeit überhaupt keine Nebentätigkeit ausüben, wenn er diese nicht schon vor Eintritt der KA ausgeübt hat.

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