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Post-Mindestlohn laut Bundesverwaltungsgericht rechtswidrig

Autor: Rainer
abgelegt in: Arbeitsmarkt

Der Post-Mindestlohn ist rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Dem Bundesarbeitsministerium seien bei der Verordnung zum Mindestlohn vor zwei Jahren gravierende Verfahrensfehler unterlaufen, so die Begründung.

Post Fahrrad ©Flickr / Genista

2008 hatte das Bundesarbeitsministerium einen Post-Mindestlohn zwischen 8 und 9,80 Euro pro Stunde für allgemein verbindlich erklärt. Dieser war vom Arbeitgeberverband Postdienste, der von der Deutschen Post dominiert wird, und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt worden. Bevor er nun für rechtswidrig erklärt wurde, hatte der Post-Mindestlohn nach seiner Einführung dazu geführt, dass einige Unternehmen aufgeben mussten. Die PIN AG, einer der größten Konkurrenten der Deutschen Post, musste sogar in die Insolvenz gehen, da sie keine höheren Gehälter zahlen konnte. Daher verstummte die Kritik am Post-Mindestlohn bis zuletzt nicht. Der Deutschen Post wurde vor allem unterstellt, mit dem Mindestlohn die Konkurrenz in Schwierigkeiten bringen zu wollen.

Kläger hatten eigenen Post-Mindestlohn ausgehandelt

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte nun am Donnerstag, die Verordnung von 2008 über den Post-Mindestlohn verletze die Kläger in ihrem Recht, da sie nicht ausreichend Gelegenheit dazu bekommen hätten, schriftlich Stellung zu nehmen. Der Post-Mindestlohn sei daher rechtswidrig. Zu den Klägern gehörten mehrere private Logistik- und Postunternehmen wie die PIN AG und TNT. Sie hatten damit argumentiert, dass sie mit einer anderen Gewerkschaft einen eigenen, niedrigeren Mindestlohn vereinbart hätten, der nicht einfach übergangen werden könne. Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich nun mit seiner Entscheidung, der Post-Mindestlohn sei rechtswidrig, dieser Ansicht an.

Mindestlohn-Verordnung rechtswidrig oder nur Formfehler?

Das Bundesarbeitsministerium bedauerte die Entscheidung. In einer Erklärung hieß es nun, dass man zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarte und dann über Konsequenzen entscheide. Die Gewerkschaft Verdi (zur Homepage von Verdi hier) trat hingegen forscher auf. Man forderte die Bundesregierung auf, die bemängelten Formfehler zu beheben, was mit einer neuen Verordnung ohne weiteres möglich sei. Der Post-Mindestlohn, so Verdi weiter, sei nicht aufgehoben, das Bundesverwaltungsgericht habe lediglich Formfehler festgestellt. Insgesamt hält Verdi den Post-Mindestlohn für ein gutes Instrument gegen Lohndumping auf dem Arbeitsmarkt.


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