Die Pfändungsfreigrenzen, welche der Gesetzgeber vorsieht, sind dazu gedacht, einem Schuldner das Existenzminimum zu sichern.
Diese Beiträge dürfen einem Schuldner nicht gepfändet werden, vorausgesetzt, er besitzt kein anderes Vermögen.
Diese Pfändungsfreigrenze nennt man auch Pfändungsfreibetrag. Alles, was ein Schuldner über diesen Freibetrag hinaus einnimmt, darf ihm dagegen in vollen Umfang gepfändet werden. Bestimmte Lohn-, Sozial- und Vorsorgeleistungen sind auch außerhalb dieses Freibetrages nicht pfändbar. Für diese Sonderfälle,und auch für die Möglichkeit, sich aus bestimmten Gründen einen höheren Pfändungsfreibetrag zuzusichern, sollte eine Rechtsberatung eingeholt werden.
Ein Schuldner, der keine Unterhaltsverpflichtungen hat, erhält einen Pfändungsfreibetrag von 985,15 € monatlich. Muss der Schuldner für eine Person Unterhalt leisten wird ihm zusätzlich ein Freibetrag über 370,76 € gewährt. Für jede weitere Person, gegenüber der er zum Unterhalt verpflichtet ist, erhält er noch einmal einen Pfändungsfreibetrag über 205,56 €.
Rechnet man das mal auf eine vierköpfige Familie um, verblieben einem Schuldner schon 1773,03 €.
Das ist mehr, als so mancher Familienvater für den Lebensunterhalt seiner gleichgroßen Familie verdient und deutlich mehr als einem HartzIV-Empfänger zur Sicherung seines Lebensunterhaltes zusteht. Denn der HartzIV-Satz für einen Alleinstehenden von 345 Euro monatlich liegt weit unter der Pfändungsfreigrenze.
Sicher ist es zu befürworten, dass ein Schuldner, auch wenn er seine Schulden abzahlt, seinen Lebensunterhalt aus seiner eigenen Tasche sichern kann. Dennoch ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum einem Schuldner im Vergleich zu einem Arbeitslosen ein höherer Lebensstandard gewährt wird.
Juli 26th, 2008 um 1:32 pm
Warum einem Schuldner ein höherer Lebensstandard “gewährt” wird? aus einem einzigen grund: weil ein arbeitlosengeld lediglich die reinen (über)lebenskosten deckt. wenn man auf diese hilfen angewiesen ist, kann man eigentlich nur zu hause sitzen und gar nix machen. und das das geld, sprich alg2, selbst dafür zuwenig ist, kann man in massenhaft publikationen auch im internet nachlesen.
So eine frage Frage kann demzufolge auch nur ein Gläubiger stellen, der gnazig ist, das er nicht schnell zu seiner kohle kommt(was sicherlich auch nachzuvollziehen ist). aber lieber langsam wenig geld, als schnell gar kein geld mehr von irgendwelchen schuldnern.
Für mich ist die Sache klar: auch arbeiten gehen kostet geld. im normalfall (gerade wenn man auf dem land wohnt)wird ein auto benötigt, die energiepreise steigen, die kosten explodieren,…..so siehts doch aus.
keine mobilität, keine flexibilität, kein job, demzufolge auch keine kohle für gläubiger…..iss doch logisch.
und was bitteschön sind 1000 euro heute noch wert?
mit vorzüglicher hochachtung
t.k.
Januar 25th, 2009 um 9:04 am
Guten Tag,
wenn ich diesen Betrag lese, dann wird mir schlecht.
Ich lebe mit 3 U-Berechtigten vom Pfändungsfreibetrag trotz hohem Einkommen. Aber selbst ich habe ausgerechnet wie es für mich mit Harz4 aussieht.
Mit dem Pfändungsfreibetrag lebe ich etwas besser als mit Harz4, aber nur wenn ich die reinen Zahlen nicht hinterfrage. Kosten zur Berufsausübung sind halt auch gegeben.
Sollten aber die Pfändungsgrenzen nach unten korrigiert werden, dann würde ich meinen Job verlieren (mangels Motivation für den Arbeitgeber nicht tragbar) und meine Gläubiger würden nichts mehr bekommen.
Wenn Gläubiger keine uneintreibbare Außenstände mehr haben wollen, dann sollen sie es halt unterlassen irgendwelche Kredite zu vergeben. Aber sie leben ja davon, entweder durch Zinsen oder weil sie dadurch etwas verkaufen. Sie sind halt meist Opfer ihrer eigenen Gier.
Hochachtungsvoll
nixnutz
März 12th, 2009 um 11:45 pm
hallo,
ich stehe kurz vor der privatinsolvenz und würde gerne mal wissen wie wir da geldlich weg kommen würden.2 kinder beide eltern teile berufstätig.netto komplett einkommen 1665,- euro ohne kindergeld.momentan leben wir von 500euro im monat.