Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Pendlerpauschale zieht weitreichende Folgen mit sich. Das Ansinnen der Bundesregierung, die Pendlerpauschale ab dem Jahr 2008 zu kürzen, wurde für verfassungswidrig erklärt, womit die alte Regelung bis zum Ende des Jahres 2009 wieder in Kraft tritt.
Dies bedeutet für die Arbeitnehmer letztendlich nun, dass sie ab sofort wieder 30 Cent je gefahrenen Kilometer in der Steuererklärung geltend machen. Dabei gilt in der alten Regelung, dass diese Pauschale ab dem ersten Kilometer gilt, der zwischen Wohnstätte und regelmäßigen Arbeitsplatz zurückgelegt wird. Der Steuerzahler muss dafür nicht extra eine neue Steuererklärung durchführen, vielmehr sollte der Mehrbetrag automatisch überwiesen werden.
Verwunderlich ist lediglich, dass die Regierung in Person von Kanzlerin Merkel das Urteil ausdrücklich begrüßt, dabei dokumentiert es eigentlich das Scheitern einer selbst auf den Weg gebrachten Regelung. In Zeiten der Finanzkrise profitieren damit die Verbraucher von den neuen steuerlichen Zuwendungen seitens des Finanzamtes, somit sei eine Diskussion um eine Steuersenkung eigentlich vom Tisch. Allein 7,5 Milliarden Euro an Mehrbelastung kommen auf die Bundesregierung zu, die außerdem ein zweites Konjunkturprogramm zur Belebung der deutschen Wirtschaft ins Leben rufen möchte.
Galt das erste Paket in erster Linie den Geldhäusern, die von der weltweiten Bankenkrise erfasst wurden, soll das neuerliche Konjunkturpaket dem Mittelstand zum Erhalt von Arbeitsplätzen verhelfen.