Der Bundestag hat am Freitag das „Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken“ verabschiedet.
Das Gesetz beinhaltet unter anderem den besseren Schutz von Hausbesitzern, die durch den gebündelten Verkauf von Hypotheken ihrer Hausbanken an andere Investment-Gesellschaften gezwungen werden konnten, Ihre Hypotheken und Kredite mit sofortiger Wirkung an den neuen Gläubiger zu tilgen. Das Finanzinstrument, sogenannte Asset-Backed Securities (ABS) und Collateralized Debt Obligations (CDO`s) das in den Vereinigten Staaten zur Hypotheken- und dann zur Finanzkrise führte, sollte unter anderen Vorzeichen auch in Deutschland angewandt werden.
Die Hausbanken versuchten durch die Kredit-Bündelung und den freien Handel auf den Derivate-Märkten an Kapital zu kommen, das sie vorher im Poker mit Forderungsbesicherten Wertpapieren verspielt hatten.
Durch die praktische Entmündigung des Hausbesitzers durch den neuen Gläubiger wurde er vielfach in eine bedrohliche Zwangslage gesetzt, die den Verlust des Hauses und oftmals auch des Vermögens des Betroffenen zur Folge hatte.
Dem schob nun der Gesetzgeber einen Riegel vor. Die Hypothekenbanken können zwar immer noch mit solchen gebündelten Krediten handeln, jedoch können Hausbesitzer nicht mehr gezwungen werden, ihre Kredite komplett zu tilgen. Erst, wenn ein Säumniss des Schuldners eintritt, kann der neue Gläubiger die komplette Tilgung verlangen.
Im neuen „Risikobegrenzungsgesetz“ werden zudem Investoren und Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihre Ziele beim Erwerb von Anteilen an Unternehmen bekannt zu geben. Es soll eine erhöhte Transparenz und Sicherheit erreicht werden, da alle Unternehmen, die mehr als 10 % der Stimmanteile eines Unternehmens erwerben, offen legen müssen, welche Strategie sie verfolgen und wer ihre Kapitalgeber sind.
Die Bundesregierung hofft, damit zumindest Klarheit in der Wirtschaft über die Ziele bei Firmenübernahmen durch Hedge-Fonds, Private-Equity-Gesellschaften und anderen Investoren zu schaffen.
Zum Dritten soll der rechtliche Rahmen des Abstimmungsverhaltens von Anteilseignern („acting in concert“) bei Beteiligungsgesellschaften neu geregelt werden.
Was das Gesetz bringen wird, bleibt abzuwarten.