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Friedrich Merz steigt bei der HSBC Trinkhaus ein

Autor: Rainer
abgelegt in: Neuigkeiten

Rechtsanwalt und CDU-Mitglied Friedrich Merz (54) wird Verwaltungsratsmitglied bei der HSBC Trinkhaus.

Friedrich Merz ©Kai MörkFriedrich Merz, ehemaliger Finanzexperte der CDU im Bundestag, wurde am 12. Januar 2010 vom Vorstand der HSBC Trinkhaus in den Verwaltungsrat der Bank berufen. Darüber hinaus wird er als Nachfolger des im Dezember 2009 verstorbenen Otto Graf Lambsdorff gehandelt, der den Vorsitz des Verwaltungsrates inne hatte. Merz, der sich im September 2009 aus der Politik zurückgezogen hatte und sich seitdem seinem Rechtsanwaltsberuf widmet, soll außerdem nach Wunsch des Vorstandes in den Aufsichtsrat gewählt werden. Über dessen Zusammensetzung wird im Sommer 2010 abgestimmt.

Friedrich Merz: „scharfsinnig und offen“

Der Sprecher des HSBC Trinkhaus-Vorstandes, Andreas Schmitz, schrieb in einer Pressemitteilung über die Berufung Friedrich Merz’: „Wir schätzen seine scharfsinnigen Analysen sowie das offene Wort und sind daher überzeugt, einen würdigen Nachfolger für Graf Lambsdorff gefunden zu haben.” Die britische HSBC-Gruppe ist laut der Forbes-Liste eines der größten Unternehmen weltweit. In Deutschland ist ihre Vertretung die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, eine Privatbank mit rund 2000 Mitarbeitern. In die Konzernzentrale des Geldinstitutes in Düsseldorf wird nun Friedrich Merz einziehen, der bereits den Aufsichtsräten des AXA Konzerns und der Deutschen Börse angehört.

Politische Positionen des ehemaligen CDU-Spitzenpolitikers

Friedrich Merz erregte immer wieder öffentliche Aufmerksamkeit – meist durch innerparteiliche Meinungsunterschiede und Konflikte in der Ausrichtung der Wirtschafts- und Finanzmarktpolitik der CDU. Im Jahr 2003 legte er ein eigenes, heiß diskutiertes Steuerkonzept für die Bundesrepublik vor, welches auf drei Steuerstufen basiert. Darüber hinaus setzte er sich für eine stärkere Entbürokratisierung und Kürzung von Sozialleistungen ein. Außerdem klagte er gemeinsam mit anderen Abgeordneten gegen die Offenlegung von Nebentätigkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht.


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