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Ersatzfahrzeug nach Verkehrsunfall – Was muss man beachten und wer übernimmt die Kosten?

Autor: Rainer
abgelegt in: Versicherungsgeschichten

Ohne Ersatzfahrzeug wären viele nach einem Verkehrsunfall ziemlich aufgeschmissen. Doch gilt es vieles zu beachten, damit die Kosten für das Mietauto von der Versicherung übernommen werden.

Ersatzfahrzeug nach Verkehrsunfall – Was muss man beachten und wer übernimmt die Kosten?  ©Flickr/˙·▪•● Peyman ●•▪·˙

Ein Verkehrsunfall ist ohnehin schon ärgerlich, noch schlimmer ist allerdings die Tatsache danach nicht mobil zu sein, weil sich das Auto in der Werkstatt befindet oder einen Totalschaden erlitten hat. Ein Ersatzfahrzeug muss also her, doch wer übernimmt die Kosten? Welches Auto darf ich anmieten und wie lange? Es gibt also viel zu beachten, damit ein reibungsloser Ablauf nach dem Unfall garantiert werden kann.

Der Verkehrsunfall muss der sowohl der Versicherung des Unfallgegners, als auch der eigenen gemeldet werden

Nach einem Unfall ist es wichtig den Schaden zunächst unverzüglich der eigenen Versicherung in Schriftform zu melden. Geht die Schadensmeldung nicht innerhalb einer Woche beim Versicherer ein, kann dieser im schlimmsten Fall vollständig von seiner Leistungspflicht befreit sein. In einem solchen Fall muss dann eine Eigenbeteiligung gezahlt werden, welche bis zu 5.000 Euro betragen kann.

Anschließend sollte auch die Versicherung des Unfallgegners in Kenntnis gesetzt werden, alleine deshalb, da sie unter Umständen die Kosten für ein Ersatzfahrzeug übernehmen muss, wenn durch den Unfall bedingt eine Reparatur ansteht. Ist es nötig einen Neuwagen zu kaufen, muss die Versicherung evtl. auch dann für den Zeitraum der Beschaffung die Kosten für ein Mietauto übernehmen.
Alternativ kann stattdessen bei einem Totalschaden aber auch eine Abschlagszahlung geltend gemacht werden, um das neue Fahrzeug zu finanzieren.

Wann werden die Kosten für ein Ersatzfahrzeug übernommen?

In der Regel besteht nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall ein Anspruch darauf, dass die gegnerische Kfz-Versicherung die Kosten für ein Ersatzfahrzeug übernimmt, sofern das eigene Auto denn zu Schaden gekommen ist. Ist der Fahrzeughalter jedoch schwer verletzt worden, sodass er nicht mehr in der Lage ist das Fahrzeug zu führen, erlischt der Anspruch. Handelt es sich jedoch um das Familienauto, ist steht die Versicherung hingegen wieder in der Pflicht. Die Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass mindestens eine Dritte Person das Auto schon vor dem Unfall regelmäßig genutzt hat und dies auch danach weiterhin getan hätte.

Ein weiterer Punkt der beachtet werden muss, ist die Dauer der Anmietung. Für die gesamte Dauer der Reparaturzeit steht dem Geschädigten ein Ersatz zu. Als Ersatzfahrzeug darf dann jedoch grundsätzlich nur ein Wagen des gleichen Typs angemietet werden. Doch muss der Geschädigte sich dabei auch noch die eingesparten Eigenaufwendungen anrechnen lassen. In der Folge führt dies meist dazu, dass die Versicherungen die Kosten nur für ein Leihfahrzeug unterhalb der Klasse des eigenen PKW’s vollständig erstatten.
Aus diesem Grund ist es ratsam sich im Vorfeld bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu informieren, welche Kosten konkret übernommen werden.


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