Das Gesetz zur Entsorgung toxischer Wertpapiere in so genannte Bad Banks wurde von der Bundesregierung beschlossen. Bad Banks sollen die Kreditvergabe ankurbeln und die Wirtschaft in Schwung bringen.
Die Ausgliederung fauler Kredite in die Bad Bank, einer Zweckgesellschaft, soll in erster Linie Zeit bringen und die aktuelle Wirtschaft kurzfristig ankurbeln. Der Wertverlust der giftigen Wertpapiere zwingt die Geldinstitute zu einer Wertberichtigung in der Bilanz, die zu einer Schmälerung des Eigenkapitals führt. Liegt die Eigenkapitalquote unter einem bestimmten Niveau, muss die Bank geschlossen werden.
Nun können die Banken auf freiwilliger Basis ihre faulen Kredite bei eigenen Zweckgesellschaften entsorgen und als Gegenzug staatlich garantierte Anleihen gegen eine gewissen Gebühr bekommen und sich an mögliche Verluste beteiligen. Die Höhe der Anleihen richten sich nach dem letzten Buchwert der toxischen Papiere.
Finanzminister Steinbrück (SPD) hat das Konzept der Bad Bank neu überarbeitet und das Risiko für den Steuerzahler reduziert. Verluste einer Bank müssen nun die Aktionäre der jeweiligen Bank durch ihre Dividenden tragen.
Jetzt muss das Modell der Bad Bank von Peer Steinbrück (SPD) nur noch vom Parlament verabschiedet werden, bevor es in die Realität umgesetzt werden kann. Kleine Änderungen sind allerdings noch möglich und auch zu erwarten.