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Abgeltungssteuer – dies ändert sich ab 2009

Autor: Rainer
abgelegt in: Finanzmarkt

2009 klingt noch sehr lange hin, aber schon in diesem Jahr müssen sich Anleger mit den Neuerungen im Rahmen der Abgeltungssteuer auseinandersetzen, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Da Abgaben in Höhe von 25 Prozent auf Dividenden, Zinsen, Erträge aus Investmentfonds und Veräußerungsgewinne auf die Anleger zukommen, sollte man rechtzeitig die Verwaltung des eigenen Vermögens überdenken.

Abgeltungssteuer

• Eine der wesentlichsten Änderungen ist, dass man die Steuer direkt an der Quelle entrichten muss, dies bedeutet, dass die Geldinstitute die anfallenden Steuern gleich einbehält und diese direkt an das Finanzamt abführt. Dadurch entfällt natürlich die Möglichkeit die Steuerschuld in der Einkommensteuererklärung zu verrechnen.

• Für private Anleger entfällt das Halbeinkünfteverfahren, bei dem man bisher nur die zur Hälfte Steuern auf Dividenden und Kursgewinne zahlen musste. In Zukunft müssen 100 Prozent versteuert werden.

• Einen Vorteil bringt die Abgeltungssteuer sogar mit sich, denn wer 2008 Wertpapiere erwirbt und diese behält, muss aufgrund der einjährigen Spekulationsfrist keine Abgeltungssteuer entrichten.

• Negative Auswirkung der Abgeltungssteuer ist der Wegfall der Spekulationsfrist und somit der Steuerfreiheit von Kursgewinnen in diesem Zeitraum. Die Haltedauer einer Anlage ist dementsprechend vollkommen belanglos geworden.

Da weitere Neuerungen auf die Anleger zukommen, sollte man sich rechtzeitig mit dieser Thematik auseinandersetzen.


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  1. Nico schreibt:

    Viele aktive Trader planen den Wechsel zu einem ausländischen Geldinstitut, weil hier die Abgeltungssteuer nicht direkt an der Quelle abgeführt wird. Vielmehr müssen die Beträge am Ende des Jahres ermittelt und nachträglich an den Fiskus abgeführt werden. So können Trader noch länger mit den Gewinnen arbeiten und behalten den Zinseszins-Effekt.

  2. Anleihenbesitzer sind Gewinner der Abgeltungssteuer | Geldschiff schreibt:

    […] also in Zukunft geplant hatte, seine Vorsorge über Aktien zu bestreiten, sollte angesichts der Abgeltungssteuer Anleihen näher in Betracht ziehen. Die wirklichen Auswirkungen lassen sich aber erst im Jahr […]

  3. Beamtendarlehen schreibt:

    Hallo,
    die neue Abgeltungssteuer betrifft alle Zins und Kapital-Erträge ab 2009. Das heißt: Besteuert wird nur der Ertrag, nicht die Substanz. Alle Zins und Kapital-Erträge werden mit 25 Prozent besteuert. Die Steuer wird direkt von der Bank an die Finanzämter abgeführt. Ist der persönliche Steuersatz aber niedriger als 25%, erhält man die Differenz über die Steuererklärung zurück. Keine Sorge den Geldanlagen, Altersvorsorge, wie Riester und Rürup-Renten sowie Eigentum werden nicht von der Abgeltungssteuer berührt.
    Ein Tip für Beamte: Günstige umschuldung können in anspruch genommen werden mit dem Beamtendarlehen der Hamburg-Mannheimer.

  4. Die Abgeltungssteuer - 2009 werden Erträge aus Kapitalanlagen anders besteuert | Mein Steuerparadies schreibt:

    […] Abgeltungssteuer betrifft die Erträge aus Kapitalanlagen. Dabei werden ab 2009 zu 100 % die Dinge versteuert, […]

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